Jahresend-Steuercheck 2026 für Fotograf:innen: was du bis zum 31. Dezember noch entscheiden kannst
Die Steuererklärung für 2026 machst du irgendwann 2027. Aber die Entscheidungen, die sie beeinflussen, fallen jetzt, in den letzten zwölf Wochen des Jahres. Ob die neue Kamera noch dieses Jahr gekauft wird, ob die Dezember-Rechnung im Dezember oder Januar rausgeht, ob du 2027 noch Kleinunternehmer:in bist: Nach dem 31. Dezember ist das alles festgezurrt. Diese Liste geht die Punkte durch, die für Fotograf:innen wirklich Geld bewegen, mit den Regeln, die 2026 gelten.
1. Kamera, Objektiv, Blitz: Die degressive Abschreibung läuft noch bis Ende 2027
Mit dem Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025 kam die degressive Abschreibung zurück: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, darfst du im ersten Jahr das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 %, abschreiben. Eine Kamera hat laut AfA-Tabelle sieben Jahre Nutzungsdauer, linear also rund 14 %. Degressiv sind es 30 % im ersten Jahr, danach 30 % vom Restwert, und später kannst du zur linearen Abschreibung wechseln.
Zwei Dinge, die dabei oft falsch verstanden werden:
- Die Abschreibung läuft monatsgenau. Ein Body für 4.000 € im Dezember bringt 2026 nur ein Zwölftel von 30 %, also 100 €. Derselbe Kauf im Januar 2027 bringt 2027 volle 1.200 €. Der Dezember-Kauf lohnt sich steuerlich nur, wenn du das Gerät ohnehin brauchst oder 2026 ein ungewöhnlich hohes Einkommen hast.
- Laptop, Rechner, Software: sofort und voll. Für Computerhardware und Software gilt seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr, und zwar ohne monatsgenaue Kürzung. Ein Bildbearbeitungs-Rechner für 3.500 € im Dezember ist 2026 komplett Betriebsausgabe. Das ist der eine Kauf, bei dem der Jahresend-Zeitpunkt wirklich wirkt.
Bis 800 € netto gilt weiter die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut: Speicherkarten, Stative, Lichtformer, ein Objektiv unter 800 € gehen komplett ins Jahr des Kaufs.
2. Du planst eine größere Anschaffung für 2027? Investitionsabzugsbetrag
Wenn 2026 gut gelaufen ist und 2027 ein neues Kamerasystem oder ein Studioumbau ansteht, kannst du bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon 2026 gewinnmindernd abziehen (§ 7g EStG, Gewinngrenze 200.000 €). Die Anschaffung muss dann innerhalb von drei Jahren erfolgen. Zusätzlich gibt es im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von 40 %, kombinierbar mit der degressiven. Das ist das stärkste Werkzeug, um ein starkes Jahr zu glätten, und es muss nur in der Steuererklärung eingetragen werden, keine Rechnung, kein Vertrag nötig. Wird nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend aufgelöst, mit Zinsen.
3. Kleinunternehmer:in? Zwei Grenzen im Dezember prüfen
Seit 2025 gelten 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr), beides Nettobeträge. Daraus folgen zwei Prüfungen, die nur jetzt sinnvoll sind:
- Liegst du 2026 über 25.000 €? Dann bist du ab 1. Januar 2027 automatisch regelbesteuert. Preislisten, Angebotsvorlagen, Rechnungslayout und die Galerie-Shop-Preise müssen am 1. Januar umgestellt sein, nicht im Februar. Details im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
- Näherst du dich den 100.000 €? Dann ist der Umsatz, der die Grenze überschreitet, sofort umsatzsteuerpflichtig, mitten im Jahr. Ein starkes Weihnachtsgeschäft mit Gutscheinen und Mini-Shootings kann genau das auslösen.
Wer knapp unter 25.000 € liegt, kann eine Dezember-Rechnung in den Januar schieben und bleibt 2027 Kleinunternehmer:in. Legitim, solange die Leistung tatsächlich erst dann abgerechnet wird.
4. Einnahmen und Ausgaben timen: Zufluss, Abfluss, Zehn-Tage-Regel
In der EÜR zählt, wann Geld fließt, nicht wann die Leistung war. Das ist dein Gestaltungsspielraum:
- Ausgaben vorziehen: Jahresabos für Software, eine Weiterbildung für das Frühjahr, Druckmaterial, Website-Hosting. Bezahlt im Dezember, Betriebsausgabe 2026.
- Einnahmen verschieben: Die Rechnung für ein Dezember-Shooting darf im Januar geschrieben werden. Umgekehrt: Anzahlungen für 2027-Hochzeiten, die im Dezember eingehen, sind Einnahme 2026.
- Zehn-Tage-Regel: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Miete, Versicherungen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember) zählen zum Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie bis zum 10. Januar fließen.
Sinnvoll ist das nur, wenn 2026 steuerlich stärker ist als 2027 voraussichtlich wird. Wer 2027 mehr erwartet, dreht es um.
5. Die Pauschalen, die noch fehlen
- Fahrten und Verpflegungspauschalen für jeden Shooting-Tag über acht Stunden, 14 € ohne Beleg. 25 Hochzeiten sind 350 €. Wie du richtig rechnest, steht im Beitrag zu den Fahrtkosten.
- Homeoffice: 6 € je Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, maximal 1.260 € im Jahr. Wer ein eigenes Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit hat, nimmt die Jahrespauschale von 1.260 € oder die tatsächlichen Kosten.
- Beiträge: Berufsverband, Berufsgenossenschaft, Künstlersozialkasse, Kammer. Oft gezahlt, oft nicht eingetragen.
6. Vorauszahlungen anpassen
Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach dem letzten Bescheid fest. War 2026 schwächer als 2024 oder 2025, kannst du mit einer kurzen Gewinnschätzung die Herabsetzung beantragen, formlos, auch noch für die Dezember-Rate. War 2026 deutlich besser, lohnt der umgekehrte Weg: freiwillig anpassen lassen, bevor im Herbst 2027 Nachzahlung plus neue Vorauszahlungen gleichzeitig kommen.
7. Für 2027 vorbereiten
- E-Rechnung: Empfangen musst du sie seit 2025. Ausstellen müssen ab 2027 nur Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle, Kleinunternehmer:innen ausgenommen. Fahrplan im Beitrag zur E-Rechnungspflicht. Wer Firmenkunden hat, stellt die Rechnungsvorlage jetzt um und spart sich den Stress 2027.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Bei einer Zahllast 2026 über 9.000 € meldest du 2027 monatlich, bis 2.000 € entfällt die Voranmeldung ganz. Der Rhythmus ergibt sich aus deiner Dezember-Summe.
- Belege: Buchungsbelege sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Jahresabschlüsse und EÜR zehn. Digital genügt, wenn die Dateien unverändert und auffindbar bleiben. Ein Ordner „2026“ mit allen Rechnungen als PDF, bevor die Postfächer aufgeräumt werden.
Fazit
Drei Entscheidungen bewegen bei Fotograf:innen fast immer am meisten: der Rechner-Kauf im Dezember (voll absetzbar), die Kleinunternehmergrenze (25.000 € heute entscheidet über 2027) und der Investitionsabzugsbetrag für die nächste Kamera (bis zu 50 % vorab). Alles andere ist Sorgfalt: Pauschalen nachtragen, Belege sichern, Vorauszahlungen anpassen. Dafür reicht ein Nachmittag, aber er muss vor Silvester liegen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung nach dem aktuellen Stand (Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Grenzen und Fristen können sich ändern.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Kamerakauf im Dezember steuerlich?
Meist weniger als gedacht. Die degressive Abschreibung von 30 % wird monatsgenau gekürzt, im Dezember also auf ein Zwölftel. Wer die Kamera erst im Januar braucht, hat 2027 den vollen Jahresbetrag. Anders bei Rechner und Software: Die sind im Jahr des Kaufs komplett absetzbar, egal in welchem Monat.
Was ist der Unterschied zwischen degressiver Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag?
Die degressive Abschreibung verteilt die Kosten eines gekauften Geräts schneller auf die ersten Jahre. Der Investitionsabzugsbetrag zieht bis zu 50 % der Kosten eines Geräts ab, das du erst in den nächsten drei Jahren kaufen willst. Beides lässt sich kombinieren, zusätzlich mit der Sonderabschreibung von 40 % im Anschaffungsjahr.
Ich liege 2026 bei 24.800 € Umsatz. Was passiert, wenn ich im Dezember noch eine Rechnung über 500 € stelle?
Dann liegt dein Vorjahresumsatz über 25.000 € und du bist ab 1. Januar 2027 regelbesteuert, mit Umsatzsteuer auf jeder Rechnung und Voranmeldungen. Wird die Leistung erst im Januar abgerechnet und bezahlt, zählt sie zu 2027. Entscheidend ist der Zufluss, nicht das Shooting-Datum.
Rechnungen, Fahrten, Belege und Umsatzgrenzen an einem Ort.
CreatorDesk schreibt Rechnungen passend zu deinem Steuerstatus, legt Fahrten automatisch aus den Shooting-Terminen an und exportiert alles für die Steuerberatung als DATEV-Datei. CreatorDesk ansehen →
CreatorDesk
Die All-in-One-Plattform für Fotograf:innen.