EÜR für Fotografen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung leicht gemacht
Spätestens zur Steuererklärung kommt sie: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Für die meisten selbstständigen Fotograf:innen ist sie die passende, weil einfachste Form der Gewinnermittlung – kein Grund zur Panik.
Was ist die EÜR?
Die EÜR stellt deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist dein Gewinn, der versteuert wird. Sie gilt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wann die Rechnung gestellt wurde.
Einnahmen und Ausgaben
Zu den Einnahmen zählen alle Erlöse aus deiner Tätigkeit – Shootings, Abzüge, Lizenzen. Typische Betriebsausgaben bei Fotograf:innen sind:
- Ausrüstung (Kameras, Objektive, Licht) und deren Abschreibung,
- Software- und Tool-Abos,
- Reisekosten, Studio- bzw. Raumkosten,
- Versicherungen, Fortbildung, Marketing,
- Fremdleistungen (z. B. Zweitfotograf:in, Retusche).
Korrekt gestellte Rechnungen sind dabei die Basis – wie das geht, liest du unter Rechnung schreiben als Fotograf.
Belege & GoBD
Für jede Ausgabe gilt: kein Beleg, keine Anerkennung. Belege müssen GoBD-konform, also vollständig und unveränderbar, aufbewahrt werden – in der Regel zehn Jahre. Eine digitale Belegablage erspart dir den Schuhkarton.
EÜR vorbereiten ohne Excel-Chaos
Statt am Jahresende alles mühsam in Excel zu sortieren, lohnt sich eine laufende, digitale Buchhaltung. Eine Lösung mit Bank-Kontierung, Belegverwaltung und DATEV-Export bereitet deine Zahlen so auf, dass du (oder dein:e Steuerberater:in) die EÜR ohne Stress erstellen kann. Wer gerade erst startet, findet die Grundlagen unter Selbstständig als Fotograf.
Fazit
Die EÜR ist gut beherrschbar: Einnahmen und Ausgaben sauber erfassen, Belege ordentlich aufbewahren und am besten laufend digital buchen. Dann wird aus der gefürchteten Steuererklärung eine Formsache. Für die Kleinunternehmer-Frage siehe den Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Wer darf die EÜR nutzen?
In der Regel Freiberufler:innen sowie kleinere Gewerbetreibende, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Für die meisten selbstständigen Fotograf:innen ist sie die passende Methode.
Welche Ausgaben kann ich absetzen?
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben – Ausrüstung, Software, Reise- und Raumkosten, Versicherungen, Marketing, Fremdleistungen. Voraussetzung ist immer ein gültiger Beleg.
Muss ich Belege aufbewahren?
Ja, GoBD-konform und in der Regel zehn Jahre. Eine digitale, unveränderbare Ablage erfüllt das am einfachsten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.
Schluss mit dem Excel-Chaos.
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