Buchhaltung

EÜR für Fotografen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung leicht gemacht

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CreatorDesk
· 18. Juni 2026 · 2 Min. Lesezeit

Spätestens zur Steuererklärung kommt sie: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Für die meisten selbstständigen Fotograf:innen ist sie die passende, weil einfachste Form der Gewinnermittlung – kein Grund zur Panik.

Was ist die EÜR?

Die EÜR stellt deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist dein Gewinn, der versteuert wird. Sie gilt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wann die Rechnung gestellt wurde.

Einnahmen und Ausgaben

Zu den Einnahmen zählen alle Erlöse aus deiner Tätigkeit – Shootings, Abzüge, Lizenzen. Typische Betriebsausgaben bei Fotograf:innen sind:

  • Ausrüstung (Kameras, Objektive, Licht) und deren Abschreibung,
  • Software- und Tool-Abos,
  • Reisekosten, Studio- bzw. Raumkosten,
  • Versicherungen, Fortbildung, Marketing,
  • Fremdleistungen (z. B. Zweitfotograf:in, Retusche).

Korrekt gestellte Rechnungen sind dabei die Basis – wie das geht, liest du unter Rechnung schreiben als Fotograf.

Belege & GoBD

Für jede Ausgabe gilt: kein Beleg, keine Anerkennung. Belege müssen GoBD-konform, also vollständig und unveränderbar, aufbewahrt werden – in der Regel zehn Jahre. Eine digitale Belegablage erspart dir den Schuhkarton.

EÜR vorbereiten ohne Excel-Chaos

Statt am Jahresende alles mühsam in Excel zu sortieren, lohnt sich eine laufende, digitale Buchhaltung. Eine Lösung mit Bank-Kontierung, Belegverwaltung und DATEV-Export bereitet deine Zahlen so auf, dass du (oder dein:e Steuerberater:in) die EÜR ohne Stress erstellen kann. Wer gerade erst startet, findet die Grundlagen unter Selbstständig als Fotograf.

Fazit

Die EÜR ist gut beherrschbar: Einnahmen und Ausgaben sauber erfassen, Belege ordentlich aufbewahren und am besten laufend digital buchen. Dann wird aus der gefürchteten Steuererklärung eine Formsache. Für die Kleinunternehmer-Frage siehe den Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Häufige Fragen

Wer darf die EÜR nutzen?

In der Regel Freiberufler:innen sowie kleinere Gewerbetreibende, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Für die meisten selbstständigen Fotograf:innen ist sie die passende Methode.

Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Alle betrieblich veranlassten Ausgaben – Ausrüstung, Software, Reise- und Raumkosten, Versicherungen, Marketing, Fremdleistungen. Voraussetzung ist immer ein gültiger Beleg.

Muss ich Belege aufbewahren?

Ja, GoBD-konform und in der Regel zehn Jahre. Eine digitale, unveränderbare Ablage erfüllt das am einfachsten.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine individuelle Situation wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.

Schluss mit dem Excel-Chaos.

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