KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: was für Fotograf:innen wirklich gilt
Am 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung in Kraft getreten – und seitdem geistert eine Behauptung durch die Fotografen-Gruppen: „Jedes Bild, das durch eine KI gelaufen ist, muss jetzt gekennzeichnet werden.“ Das stimmt so nicht. Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alles, was KI berührt hat. Aber es gibt eine sehr konkrete Pflicht für einen bestimmten Typ von Bildern – und der kommt in unserer Branche häufiger vor, als man denkt.
Worum es in Artikel 50 tatsächlich geht
Die Pflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung. Sie zielt auf Deepfakes: KI-erzeugte oder KI-veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen wirklichkeitsgetreu ähneln und deshalb fälschlich für authentisch gehalten werden könnten. Wer KI beruflich einsetzt, gilt dabei als Betreiber – du musst also nicht das Modell gebaut haben, es reicht, dass du damit arbeitest und das Ergebnis veröffentlichst.
Entscheidend ist nicht, ob KI im Spiel war, sondern ob das Ergebnis eine Realität vortäuscht, die es so nie gab.
Was du als Fotograf:in kennzeichnen musst
- Komplett KI-generierte „Fotos“ von Menschen – etwa KI-Models für deine Website, ein erfundenes Testimonial-Porträt oder Beispielbilder, die wie echte Aufnahmen wirken.
- Ausgetauschte Gesichter oder Körper – wenn aus zwei Gruppenbildern ein „perfektes“ wird, ist das in der Praxis unkritisch; wenn eine Person in eine Szene montiert wird, in der sie nie war, ist es das nicht mehr.
- Generativ erfundene Szenen – per Generative Fill hinzugefügte Gebäude, Menschenmengen, ein ausgetauschter Ort, ein Wetter, das es nicht gab.
- KI-Chatbots auf deiner Website – Besucher:innen müssen erkennen können, dass sie nicht mit dir schreiben.
Was nicht darunter fällt – und das ist der größte Teil deiner Arbeit
Eine bloße Standardbearbeitung löst keine Kennzeichnungspflicht aus, solange sie die Aussage des Bildes nicht wesentlich verändert. Konkret heißt das: Entwarnung für
- Hautretusche, Dodge & Burn, Farblooks – auch wenn die Software KI-gestützt arbeitet.
- Rauschentfernung, Schärfung, KI-Upscaling, Freistellen, Objektentfernung im üblichen Rahmen – der Störer am Bildrand, das Kabel an der Wand.
- Zuschnitt, Belichtungs- und Farbkorrektur – klassische Bildbearbeitung war nie gemeint.
Bei künstlerischen, kreativen oder erkennbar fiktionalen Arbeiten ist die Pflicht ebenfalls entschärft: Hier genügt ein Hinweis, der das Werk nicht zerstört – also keine Bauchbinde quer über das Bild.
Wie du richtig kennzeichnest
- Sichtbar für Menschen. Metadaten, IPTC-Felder oder ein HTML-Kommentar reichen ausdrücklich nicht. Der Hinweis muss lesbar sein.
- Beim ersten Kontakt. Direkt am Bild – Bildunterschrift, Overlay, Hinweis unmittelbar daneben. Ein Satz tief in den AGB erfüllt die Pflicht nicht.
- Klar formuliert. „Mit KI erstellt“ oder „KI-generierte Darstellung“ genügt. Es muss kein Juristendeutsch sein.
- Beim Teilen erhalten. Denk daran, dass Bilder heruntergeladen und weitergereicht werden – ein Hinweis, der nur auf deiner Seite steht, verschwindet dabei.
KI-Bilder in Werbung und Portfolio
Besonders heikel wird es, wenn KI-generierte Inhalte deine fotografische Leistung darstellen sollen. Zeigst du auf deiner Website ein vollständig KI-generiertes Newborn-Motiv, gehen Interessent:innen davon aus, dass du genau dieses Ergebnis lieferst. Das ist auch unabhängig vom AI Act ein Problem: Dein Portfolio ist ein Leistungsversprechen.
- Echte Kundenarbeiten ins Portfolio – ohne generativ erfundene Bestandteile.
- Konzeptbilder und Moodboards als solche ausweisen.
- KI-Werbemotive transparent kennzeichnen.
- Keine erfundenen Referenzen und keine künstlichen Kundenprojekte.
Chatbot oder vorbereitete Antwort – zwei verschiedene Dinge
Beantwortet ein KI-Chatbot auf deiner Seite selbstständig Anfragen, müssen Besucher:innen erkennen können, dass sie mit einem System schreiben. Ein Satz genügt: „Du schreibst gerade mit unserem KI-Assistenten – bei individuellen Fragen übernimmt das Team.“
Nutzt du KI dagegen nur intern, um eine Antwort zu entwerfen, die du anschließend liest, korrigierst und selbst verschickst, findet keine unmittelbare Interaktion zwischen Kund:in und KI statt. Jede so formulierte E-Mail zu kennzeichnen, ist in der Regel nicht erforderlich. Unabhängig davon gilt: Lass niemals ungeprüft verbindliche Preise, Termine oder Zusagen herausgehen.
Checkliste für dein Fotobusiness
- Welche Programme und KI-Funktionen nutzt du überhaupt?
- Werden Bilder nur optimiert oder inhaltlich wesentlich verändert?
- Könnte ein Ergebnis fälschlich für eine authentische Aufnahme gehalten werden?
- Stecken KI-Bilder in deinem Portfolio oder in deiner Werbung?
- Kommunizieren Kund:innen direkt mit einem KI-System – und gibt es dafür einen Hinweis?
- Werden automatisch erzeugte Inhalte vor der Veröffentlichung kontrolliert?
- Kannst du später nachvollziehen, welche Inhalte mit KI entstanden sind?
Halte intern kurz fest, welche Tools du wofür einsetzt. Das erspart dir die Diskussion von vorn, sobald deine Software die nächste generative Funktion bekommt.
Der praktische Nebeneffekt: Vertrauen
Unabhängig von der Rechtslage lohnt es sich, den KI-Einsatz gegenüber Kund:innen offen anzusprechen – am besten schon im Shootingvertrag. Brautpaare und Familien reagieren fast immer gelassen auf „Ich nutze KI für Retusche und Sortierung, aber deine Bilder sind echte Aufnahmen“. Deutlich schlechter kommt es an, wenn sie es selbst herausfinden. Wie du KI insgesamt als Positionierung nutzt, steht im Beitrag zu KI-generierten Bildern und Positionierung.
Fazit
Für die allermeisten Fotograf:innen ändert sich wenig: Retusche, Looks und Aufräumarbeiten bleiben kennzeichnungsfrei. Aufpassen musst du überall dort, wo KI eine Realität erfindet – besonders bei eigenen Marketingbildern mit KI-Models und bei generativ erweiterten Szenen. Ein sichtbarer Satz am Bild kostet nichts und erledigt die Sache.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung nach dem aktuellen Stand (2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Details können sich ändern.
Primärquelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), deutsche Fassung.
Häufige Fragen
Muss ich retuschierte Porträts jetzt als KI kennzeichnen?
Nein. Hautretusche, Farbkorrektur und ähnliche Standardbearbeitung verändern die Aussage des Bildes nicht wesentlich und fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht – auch dann nicht, wenn deine Software dabei KI verwendet.
Gilt die Pflicht auch für Bilder in meiner Kundengalerie?
Sie gilt für veröffentlichte Inhalte unabhängig vom Kanal. Echte Aufnahmen mit normaler Bearbeitung sind nicht betroffen. Enthält eine Galerie dagegen generativ erfundene Szenen, gehört der Hinweis sichtbar ans Bild.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?
Nein. Die Kennzeichnung muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein, also am Bild selbst. Versteckte Metadaten oder ein Satz in den AGB genügen ausdrücklich nicht.
Verträge und Kundeninfos an einem Ort.
In CreatorDesk hinterlegst du deine Vertrags- und Galerietexte einmal – inklusive Hinweisen zur Bildbearbeitung – und sie landen automatisch bei jeder Buchung. CreatorDesk ansehen →
CreatorDesk
CreatorDesk is het alles-in-één platform voor fotografen.